
Nachdem drei der vier deutschen P&R Gesellschaften am 15. März 2018 Insolvenz angemeldet haben, stehen die Anleger vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Rund 51.000 Anleger haben ca. 3,5 Milliarden Euro in die P&R Container-Direktinvestments gesteckt. „Das Geld oder zumindest ein großer Teil davon könnte verloren sein, wenn die Investoren nicht die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um ihr Vermögen zu schützen“, warnt Rechtsanwalt Georg Schepper, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Bielefeld.
Anzeichen für P&R-Pleite waren unübersehbar
Auf den ersten Blick mag die Pleite des einstigen Branchenführers überraschend kommen, auf den zweiten Blick nicht. Denn die Anzeichen für ernsthafte Schwierigkeiten bei P&R haben sich in den vergangenen Wochen bereits verdichtet und dann ging alles ganz schnell. Anfang März wurden erstmals Zahlungsschwierigkeiten bei P&R bekannt. Davon sollten allerdings nur wenige Anleger betroffen sein. Es folgte der Vertriebsstopp für die aktuellen Angebote Nr. 5005 und 6005 und schließlich die Insolvenzanträge der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P&R Container Leasing GmbH. Über alle drei Gesellschaften hat das Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren am 19. März 2018 eröffnet.
Verdacht auf Schneeballsystem
„Auch wenn P&R dafür bekannt war, Mietzahlungen an die Anleger und Rückkäufe der Container pünktlich zu leisten, dürften die Schwierigkeiten der Unternehmen nicht neu gewesen sein. Nach Medienberichten gab es schon längere Zeit Probleme bei der Vermietung der Container. Das führte dazu, dass die Auszahlungen an die Anleger die Mieteinnahmen deutlich überschritten haben. Offenbar wurden die Mieten zu hoch kalkuliert. Folge davon könnte nun der Zusammenbruch des Geschäftsmodells sein“, so Rechtsanwalt Schepper. Spekuliert wird in verschiedenen Medien schon, ob P&R letztlich ein Schneeballsystem betrieben habe und die Auszahlung an die Anleger nur noch durch das Geld neuer Investoren leisten konnte. Es wird u.a. Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter sein, hier Licht in das Dunkel zu bringen und über die Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren zu entscheiden.
4. GmbH noch nicht insolvent
Die P&R Transport-Container GmbH hat zwischen Januar 2017 und Februar 2018 die Direktinvestments Nr. 5001, 5002, 5003, 5004 und 5005 angeboten. Die Gesellschaft hat bisher noch keinen Insolvenzantrag gestellt, aber auch sie könnte von der Pleite der anderen P&R Gesellschaften getroffen sein. Denn nach eigenen Angaben hat sie noch offene Forderungen gegen die insolventen Gesellschaften, die nun ausfallen könnten. Wie die P&R Transport-Container GmbH am 19. März 2018 mitteilt, könnte dies wiederum dazu führen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Anlegern nicht nachkommen kann oder ihre Fähigkeit dazu „erheblich beeinträchtigt“ ist. „Unterm Strich könnten also noch mehr Anleger durch die Insolvenz ihr Geld verlieren“, so Rechtsanwalt Schepper.
Erfahren in Massenschadensfällen
Um ihre rechtlichen Möglichleiten zu prüfen, sollten betroffene Anleger den Rat eines in solchen Angelegenheiten erfahrenen Anwalts einholen. Rechtsanwalt Georg Schepper ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 2012 auf den Bereich des grauen Kapitalmnarkrechts spezialisiert. Neben vielen anderen geschlossenen Fonds betreut er derzeit noch eine Vielzahl von Anlegern im "dima24"-Komplex und verfügt darüber hinaus über einschlägige Erfahrungen auch in solchen Fallgestaltungen.
Anwalt-Tipp: "Bewahren Sie Ruhe - im Insolvenzverfahren haben P&R-Opfer Zeit bis zum Abschluss des vorläufgen Verfahrens. Wer klagen möchte, sollte allerdings zeitnah kompetenten Rechtsrat einholen!" Wichtige Infos finden Sie auf der Homepage des Insolvenzverwalters www.frachtcontainer-inso.de.