Georg Schepper ist Rechtsanwalt seit 2001. Als gelernter Bankkaufmann interessierten ihn von Beginn der juristischen Laufbahn an das komplizierte Verhältnis zwischen Bank- und Bankkunden sowie steuerliche Aspekte der Unternehmensgründung - führung und -übergabe. Folgerichtig absolvierte Georg Schepper die entsprechenden Fachanwaltskurse und Prüfungen und kann heute die Fachanwaltstitel.
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
führen.
Aus persönlicher Überzeugung steht Rechtsanwalt Schepper auf Kunden- bzw-. Verbraucherseite - die gleiche Positionierung ergibt sich auch im Verbraucherrecht und im allgemeinen Vertragsrecht.
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RA Georg Schepper
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